Das Gesetz 104 vom Jahr 1992 sieht eine Reihe wichtiger Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen vor. Dazu gehören auch einige besondere Begünstigungen für den Kauf von Autos. Ist es möglich, ein aus dem Ausland importiertes Auto zu kaufen und die Steuerbegünstigungen laut Gesetz 104 in Anspruch zu nehmen? Die Antwort lautet: Ja, das Gesetz sieht auch diese Möglichkeit vor.
Sehen wir uns also den Inhalt des Gesetzes im Detail an und wie man diese Möglichkeit nutzen kann.
Autokauf nach Gesetz 104: Was sieht die Regelung vor?
Um die wirtschaftliche Belastung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien beim Kauf eines Fahrzeugs zu verringern, sieht das Gesetz 104 verschiedene Vergünstigungen beim Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen vor.
Insbesondere hat man Anspruch auf:
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4 % (statt 22 %) für Fahrzeuge mit einem maximalen Hubraum von 2000 ccm bei Benzinern, 2800 ccm bei Diesel- und Hybridfahrzeugen und mit einer Leistung von höchstens 150 kW bei Elektrofahrzeugen;
- IRPEF-Abzug von 19 % auf die Anschaffungskosten des Fahrzeugs (d. h. ein Nachlass auf die zu zahlenden Steuern), mit einem Höchstbetrag von 18.075,99 Euro.
- Dauerhafte Befreiung von der Zahlung der Kfz-Steuer;
- Steuerentlastung bei Eigentumsübertragung, die somit kostenlos ist.
Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Vergünstigungen nur für ein Fahrzeug und nur einmal alle vier Jahre ab Kaufdatum in Anspruch genommen werden können, es sei denn, der Wagen wird gestohlen oder verschrottet. Die Vergünstigungen gelten nur, wenn das Fahrzeug von einem Händler und nicht von einer Privatperson gekauft wird.
Autokauf nach Gesetz 104: mögliche Fahrzeuge
Die Gesetzgebung enthält auch Bestimmungen für die Art von Fahrzeugen, die mit den Vergünstigungen erworben werden können. Die Vergünstigungen gelten nämlich nur für:
- Personenkraftwagen;
- Fahrzeuge für den gemischten Verkehr (Güter und Personen);
- Spezielle Fahrzeuge für die Beförderung von Gütern oder Personen unter besonderen Bedingungen, d.h. mit besonderer Ausrüstung;
- Wohnmobile;
- Andere Fahrzeuge wie Dreiräder.
Kfz-Leistungen nach dem Gesetz 104: Wer darf sie in Anspruch nehmen?
Das Gesetz 104/92 legt darüber hinaus auch die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung fest. In der Tat sind nur folgende Personen anspruchsberechtigt:
- Blinde und Gehörlose;
- mit psychischen oder geistigen Behinderungen;
- mit schwerer Einschränkung der Gehfähigkeit;
- mit eingeschränkter oder behinderter Mobilität (und in diesem Fall haben sie nur Anspruch auf die Begünstigungen für den Kauf von angepassten Fahrzeugen).
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass entweder die Person mit einer Behinderung oder ihre Familienangehörigen, die sich um sie kümmern, diese Begünstigungen in Anspruch nehmen können. Natürlich muss das erworbene Fahrzeug ausschließlich oder hauptsächlich für die Beförderung der behinderten Person verwendet werden.
Wie kauft man ein Auto mit italienischem Gesetz 104 aus dem Ausland?
Das Gesetz hat keine Einschränkungen bezüglich der Herkunft des Fahrzeugs, das auch aus dem Ausland importiert werden kann. Folglich ist es möglich, ein Auto mit dem italienischen Gesetz 104 von einem ausländischen Händler zu kaufen und die vorgesehenen Vorteile in Anspruch zu nehmen, auch wenn das Gesetz nur in Italien in Kraft ist. Beim Kauf sind jedoch einige Details zu beachten, die die Wahl des Fahrzeugs und insbesondere die Mehrwertsteuer auf importierte Autos betreffen.
Wenn beispielsweise eine Person mit Behinderung (oder ein Familienmitglied) ein Fahrzeug aus Deutschland kaufen möchte, das auf Portalen wie mobile.de oder AutoScout24 zum Verkauf angeboten wird, muss sie zunächst Autos mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auswählen, d. h. mit enthaltener Mehrwertsteuer. Wo kann man diese Informationen finden?
- Auf mobile.de zeigt die Verkaufsanzeige sowohl den Gesamtpreis als auch den Preis ohne Mehrwertsteuer an;
- Auf AutoScout24 zeigt eine hochgestellte „1“ neben dem Preis die ausgewiesene Mehrwertsteuer an.
Da das Gesetz 104 in Deutschland nicht anerkannt ist, kann die Privatperson nicht direkt beim deutschen Händler kaufen, sondern muss sich an einen Vermittler wie IMPORTAMI AUTO wenden. In diesem Fall kaufen wir das Auto direkt vom Händler und verkaufen es dann zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4 % an den Kunden weiter. Auf die Transport- und Zulassungskosten hingegen erheben wir einen Mehrwertsteuersatz von 22 %, da es sich hierbei um Kosten für Nebenleistungen handelt.
Kauf eines Autos mit Gesetz 104 aus dem Ausland: unsere Erfahrung
Der Kauf eines Autos mit Gesetz 104 bei einem ausländischen Händler ist also möglich, aber es ist ein komplexerer Kauf, der für Laien kompliziert sein kann. Wenn Sie also ein Fahrzeug für sich selbst oder ein behindertes Familienmitglied kaufen möchten, wenden Sie sich an uns. Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung im Bereich des Autoimports zur Verfügung, und Sie bekommen alle gesetzlich vorgesehenen Vorteile.


